I. Geltungsbereich des Vertrags
Dieser Vertrag wird zwischen der Sportheaven GmbH als Vermieter und dem Mieter, dessen Name im Vertrag vermerkt ist, geschlossen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage des Mietverhältnisses. Mit der Bezahlung des Mietpreises bestätigt der Mieter, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt.
II. Übergabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand wird dem Mieter in einem betriebsbereiten, verkehrstauglichen und sauberen Zustand übergeben. Der Mieter übernimmt die Nutzung auf eigene Verantwortung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Fahrräder, wie Mountainbikes, E-Mountainbikes, Endurobikes und Downhillbikes, nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen und daher nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
III. Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß seiner Bestimmung und den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu verwenden, einschließlich der Pistenregeln und der StVO. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters, der in diesem Zusammenhang auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter verzichtet. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trägt der Mieter das Risiko für den Mietgegenstand und haftet für alle Schäden, die am Mietgegenstand entstehen, einschließlich etwaiger Mietausfälle. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Verwendung des Mietgegenstandes entstehen, sind vom Mieter zu verantworten.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand bei Nichtbenutzung gegen Diebstahl zu sichern. Bei Verlust, Diebstahl oder einem erforderlichen Reparaturaufwand muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Missachtung dieser Pflicht entstehen. Im Falle von Diebstahl oder Verlust muss innerhalb von 24 Stunden eine Anzeige bei der lokalen Polizei erstattet werden.
Das Leihmaterial ist nicht gegen Verlust, Diebstahl und Bruch versichert. Bei Verlust oder Beschädigung von Leihmaterial muss der Wiederbeschaffungswert sofort beglichen werden. Sollte der Mieter im Rahmen des Verleihvorgangs vorab an der Kassa eine Versicherung gegen Bruch und Diebstahl abschließen, entfällt die Entrichtung des Wiederbeschaffungswertes!
Bei Fahrrädern ist in diesem Fall lediglich ein Selbstbehalt von Euro 300 an.
Den Abschluss der Versicherung, muss der Mieter selbst nach dem Bezahlvorgang kontrollieren.
Bei nicht sachgemäßer Verwendung von Leihmaterial und der daraus entstehenden Beschädigung greift die Versicherung nicht. Die Reparaturkosten sind vom Mieter zu tragen.
IV. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietpreis im Voraus zu bezahlen, wie es im Vertrag festgelegt ist. Eine Rückerstattung oder Reduzierung des Mietpreises aufgrund einer vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes ist nicht möglich. Ausgenommen sind Verletzungen, oder Krankheit mit einer ärztlichen Bestätigung
V. Reparaturen, Verlust und Diebstahl
Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, übernimmt der Vermieter die Kosten, vorausgesetzt, diese Reparaturen sind durch normale Abnutzung erforderlich. Der Mieter muss den Mietgegenstand dazu an den Vermieter übergeben. Reparaturen bei anderen Dienstleistern sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig, andernfalls trägt der Mieter die anfallenden Kosten.
Der Vermieter übernimmt Reparaturkosten im Rahmen der vom Mieter gezahlten Verschleißgebühren, soweit diese durch normalen Gebrauch entstanden sind. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht werden, sind vom Mieter selbst zu tragen.
VI. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei grobem Verschulden, also im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für alle anderen Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.
VII. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mieter muss den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgeben. Der Mietgegenstand ist, mit Ausnahme von normalen Gebrauchsspuren, in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde. Die Rückgabe erfolgt idealerweise in Anwesenheit des Vermieters. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne den Vermieter zurück, trägt der Mieter das Risiko, bis der Vermieter den Mietgegenstand wieder in Besitz genommen hat.
VIII. Vertragslaufzeit
Der Mietvertrag gilt für den Zeitraum, der auf der Rechnung angegeben ist. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung muss der Mieter den Mietgegenstand unverzüglich an den Vermieter zurückgeben.
IX. Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht vereinbart.
X. Mietbedingungen
Der Mietgegenstand muss bei Nichtbenutzung und während der Nacht in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter bestätigt, dass der Mietgegenstand bei Übergabe in einwandfreiem Zustand war und übernimmt die Verantwortung für alle Schäden, einschließlich solcher, die durch Unfälle oder Fahrlässigkeit entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer.
Der Mietgegenstand darf nur von den im Vertrag genannten Personen genutzt werden und nicht an Dritte überlassen werden. Der Mieter ist sich darüber bewusst, dass Mietfahrräder wegen fehlender Beleuchtung nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Der Mieter sorgt selbst für eine entsprechende Beleuchtung. Für Schäden an Kleidung (wie an Hosen oder Röcken) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Die geltenden Straßenverkehrsregeln sowie die Pistenregeln sind während der Nutzung zu beachten. Aus Sicherheitsgründen wird die Verwendung eines Helms dringend empfohlen.
II. Storno
Bis 14 Tage vor der Anreise kostenlos. Danach 100 % Des Mietpreises.